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   VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3441/99   

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https://dejure.org/2001,15264
VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3441/99 (https://dejure.org/2001,15264)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.2001 - 8 K 3441/99 (https://dejure.org/2001,15264)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 8 K 3441/99 (https://dejure.org/2001,15264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lastenverteilung bei Flüchtlingsaufnahme - "Verziehen" iSd AsylbLG § 10b Abs 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für fortlaufende Leistungen an zugewiesene Asylbewerber; Erstattungsstreit unter gleichgeordneten Hoheitsträgern; Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "Verziehen" des Leistungsberechtigten; Zuteilung im Wege der sog. Anschlussunterbringung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3441/99
    Richtig ist - nach dem in Rechtsprechung und Literatur erreichten Meinungsstand -ferner, dass ein Verziehen im Sinne des § 107 BSHG nicht zwingend die freie Willensentscheidung des umziehenden Hilfeempfängers voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt.v. 18.03.1999, DVBl. 1999, 1126 = FEVS 49, 434, wonach die Freiwilligkeit der Aufenthaltsnahme am Wegzugsort nicht erforderlich ist; Mergler/Zink, BSHG, § 107 RdNr. 8.2, demzufolge ein "Verziehen" auch Zwangslagen einschließt).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 3441/99
    Insofern ist für die Auslegung das Ziel der Abstimmung von Gesetzen untereinander zu beachten, damit die Rechtsordnung als ganzes nicht widersprüchlich wird (vgl. dazu: BVerfG, Beschl.v. 07.05.1998, BVerfGE 98, 106; vgl. Larenz, a.a.O., S.322).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LB 532/02

    Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Umzug von

    Der in Ziffer 8 des Ergebnisprotokolls einer länderoffenen Arbeitsgruppe des Arbeitskreises 4 der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen (abgedr. unter GK-AsylbLG III - § 10a RdNr. 122) vertretenen Auffassung, der sich alle Bundesländer (mit teilweiser Ausnahme Berlins) und die Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung und des Innern angeschlossen haben, dass das Verziehen i.S. des § 10b Abs. 3 AsylbLG einen ausschließlich auf einem freiwilligen Entschluss bestehenden Wechsel des Aufenthaltsortes darstelle (so auch VG Karlsruhe, Urt. v. 13.7.2001 - 8 K 3441/99, zitiert nach JURIS; VG Dresden, Urt. v. 27.8.2001 - 6 K 1418/98 -), kann nicht gefolgt werden.
  • VG Braunschweig, 21.03.2002 - 3 A 27/01

    Erstattungsanspruch; länderübergreifende Verteilung; Verziehen

    Das wortgleiche Merkmal des Verziehens ist dem Wortsinn nach in § 10 b Abs. 3 AsylbLG ebenso auszulegen wie in § 107 BSHG (a.A. VG Karlsruhe, Urt. v. 13.07.2001 - 8 K 3441/99 -, zitiert nach Juris).
  • VG Leipzig, 05.06.2002 - 2 K 1015/98

    Erstattung aufgewendeter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;

    Das Merkmal des Verziehens sei durch den sprachlich identischen Begriff in § 107 BSHG nicht in einer Weise vorgeprägt, dass zwangsläufig auch ein erzwungener Ortswechsel hierunter fallen müsste (Urt. v. 13.7.2001, 8 K 3441/99).
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